Coronavirus: Was Selbständige & Unternehmer tun sollten!

Follow our social media
Fragen? Rufe uns an!

Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden zurück. Bitte beachte unsere Öffnungszeiten.

Vorab wünschen wir allen Kunden, wie auch deren Angehörigen, in dieser schweren Zeit alles Gute und hoffen, dass es bald wieder bergauf geht. Es gibt einige Informationen, die wir an unsere Kunden weitergeben wollen:

Am schlimmsten trifft der Coronavirus Selbständige und Kleinunternehmer. Viele fürchten sich vor einer Existenzgefahr und fragen sich, wie es nun weitergehen soll. Der Staat stellt nun mehrere Milliarden Euro zur Seite, um Hilfspakete zu entwickeln. Es wird Unterstützung für Unternehmer garantiert in Form einer steuerlichen Entlassung. Es werden KFW-Kredite, Bürgschaften und Finanzierungen als Überbrückungshilfe angeboten. Auch Kurzarbeiten werden erleichtert durch Sparen ohne Entlassungen. Man kann nämlich Kurzarbeitergeld beantragen, wenn 10 Prozent der Arbeiter nichts zu tun haben. Diese bekommen einen staatlichen Zuschuss. Kurzarbeit bedeutet, dass Mitarbeiter weiterhin beeschäftigt werden und gleichzeitig stark an Lohnkosten gespart wird. Die Arbeitszeiten können sogar bis auf Null Stunden reduziert werden. Rund 60 Prozent des Gehaltes bekommen die Mitarbeiter ohne zu arbeiten ausbezahlt.

Welche möglichkeiten habe ich?

Steuerzahlungen werden aufgeschoben und Vorausszahlungen reduziert. Außerdem werden vorerst auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Säumniszuschläge werden erlassen und Sozialbeträge für ausgefallene Arbeitsstunden sollen Arbeitgeber vom Staat erstatten lassen. Es ist wichtig, rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Finanzämtern aufzunehmen. Kleine Unternehmen können sich nun bei der Hotline 030/18615-1515 melden, um sich über Kredite zu informieren. Viele Landesförderinstitute übernehmen ab jetzt Bürgschaften.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einge Leistungen. Selbständige sollen eine Arbeitslosenversicherung beantragen. Wichtig ist, dass keiner Nebentätigkeit nachgegangen wird. Selbstständige bekommen zudem noch eine Grundsicherung. Wenn das Einkommen zum Leben nicht reicht, hat man das Recht, Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV zu fordern.

Weil etliche Veranstaltungen verboten worden sind, leiden besonders Künstler und Freiberufler unter dem Coronavirus. Diese sollten unbedingt überprüfen, ob ihnen ein Ausfallhonorar zusteht. Außerdem sollten sich Künstler informieren, ob die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer ausgesetzt werden kann. Die Kulturbehörden der jeweiligen Bundesländer stehen den Künstlern jederzeit telefonisch zur Verfügung und können ausführlich beraten werden.

Selbständige, die Kinder haben, können durchatmen, denn meistens werden Notfallbetreuungen von Schulen und Kitas angeboten. Kinder sollten in dieser gefährdeten Zeit auch nicht von ihren Großeltern beaufsichtigt werden, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden.

Was passiert wenn ein Mitarbeiter an Corona erkrankt?

Arbeitgeber müssen für ihre Corona erkrankten Mitarbeiter weiterhin den vollen Lohn bezahlen. Die Person muss im jeden Fall in Quarantäne bleiben aufgrund der großen Ansteckungefahr. Wenn die Person gar nicht mehr arbeiten kann, übernimmt der Staat die Entschädigungskosten. Gesunde Mitarbeiter müssen trotz Angst zur Arbeit erscheinen, da ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen.

Wenn man als Arbeitsgeber selbst an Corona erkrankt, darf man nicht zur Arbeit kommen. Krankengeld erhält man erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wenn man vom PC aus arbeiten kann, ändert sich nichts, da man schließlich weiterhin in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Verdienstausfälle werden vom Staat übernommen. Dabei orientiert er sich an das letzte Jahreseinkommen.

Fazit

Zusammengefasst wollen wir alle Kunden beruhigen und damit aufmerksam machen, dass keiner auf seinen Kosten hocken bleibt. Wichtig ist es, sich in dieser Zeit schlau zu machen und nicht den Kopf hängen zu lassen. Wir selbst haben unsere Mitarbeiter ebenfalls in das Homeoffice geschickt und stehen wie gewohnt Montag – Freitag für Sie zur Verfügung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

logo-big-sahu-white-darkgreen

Du bist Kunde der SAHU MEDIA? Dann gelangst du hier zum Service-Portal:

Follow Us

Bist du bereit?

Wir Rufen dich an! Schreibe uns einfach dein Anliegen und wir melden uns innerhalb 48 Stunden.

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Betriebsferien

Unsere Büros bleiben in der Zeit vom 22.12.22 bis 01.01.23 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Die Notbetreuung findet per E-Mail und WhatsApp statt.

Unseren Kunden und Geschäftspartnern danken wir ganz herzlich für die Treue in der Vergangenheit und den Vertrauensvorschuss für 2023. Wir wissen dies – gerade in der heutigen Zeit – sehr zu schätzen.

Wir wünschen euch bereits jetzt fröhliche Weihnachten!

Euer Team,

SAHU - LOGO - Black